Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Mietpreise
Es gelten die Preise des für den Kunden erstellten und von Ihm bestätigten Angebots oder der bei Anmietung jeweils gültigen Preisliste. Bei Pauschalangeboten können bei vorzeitiger Rückgabe des Fahrzeugs keine Gutschriften gewährt werden. Bei Verlängerung der Mietzeit gelten die Preise der zum Vertragsabschluss gültigen Preisliste. Rabatte, Sonderpreise und Zusatzvereinbarungen sind schriftlich festzuhalten, mündliche Absprachen mit Mitarbeitern von  MAIN-MOTIV sind nichtig. Erfüllt der Mieter die Voraussetzungen eines besonderen Tarifes nicht, ist der Normaltarif zu zahlen. Kosten für Kraftstoff und Betankungsservice gehen zu Lasten des Mieters, sofern das Fahrzeug nicht mit vollem Tank zurückgegeben wird. Für das Nachtanken berechnet der Vermieter 2,00 €/l Diesel. Bei Überschreitung der vertraglich vereinbarten Frei-Kilometer berechnet der Vermieter 0,50 € pro Kilometer. Wurden keine Frei-Kilometer vereinbart, zählt jeder gefahrene Kilometer als Zusatzkilometer. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. MAIN-MOTIV erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungspauschale von EUR 15,--. Ebenso trägt der Mieter etwaige anfallende Mautgebühren nach dem Autobahnmautgesetz.

Stellplatzkosten, Bewachungskosten, Ausnahmegenehmigungen für das Parken in und das Befahren von Sonderzonen (Fußgängerzonen, Privatgelände, Umweltzone etc.) trägt der Mieter in vollem Umfang.

2. Übergabe und Rückgabe des Fahrzeuges
Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit an MAIN-MOTIV am vereinbar­ten Ort  zurückzugeben.Der Kilometerpreis wird berechnet nach dem Kilometerzäh­lerstand.. Die Fahrzeuge sind mit vollem Tank zurück zu geben, ansonsten erfolgt die Nachtankung für 2,00€/l Diesel. Bei Übergabe/Rückgabe außerhalb der Geschäftszeiten wird eine Pauschale von 50 € je Mobile in Rechnung gestellt, wenn dies nicht ausdrücklich im Angebot ausgeschlossen wird. Die Übergabe erfolgt im Betrieb des Vermieters. Die entstehenden Überführungskosten (z.B. Personalkosten, Tankkosten, Kilometergeld, Zugtickets) bei Übergabe außerhalb des Betriebes, trägt der Mieter.
Wenn nicht anders vereinbart, gilt als Übergabezeit (Übergabe an Mieter, Rückgabe durch Mieter) 12 Uhr mittags. Ein Anmiettag umfasst 24 h ab vereinbarter Fahrzeugübernahme. Bei Überschreitung der vereinbarten Anmietzeit wird dem Mieter ab der 25. Stunde ein Zusatztag berechnet.


3. Zahlungsweise
Der Mietpreis  ist  bis spätestens 7 Tage nach Rücknahme des Fahrzeuges fällig. Übersteigt die Mietzeit einen Zeitraum von zwei Wochen, ist MAIN-MOTIV berechtigt, alle 7 oder 14 Tage eine Abschlagsrechnung zu stellen. Der jeweilige Rechnungsbetrag ist ebenfalls nach spätestens 7 Tagen fällig. Nach Verzugs eintritt wird für jede Mahnung eine Gebühr von EUR 5,00 erhoben. Kommt der Mieter in Verzug, beträgt der Verzugszins 5 % je angefangenen Monat.  Wird bei Verzug des Mieters die Beauftragung eines Inkassobüros erforderlich, so hat der Mieter die dadurch entstandenen Kosten zu tragen. Bei Zahlungsverzug behält sich der Vermieter vor, jegliche Rabatte zu stornieren und den vollen Betrag laut Main-Motiv  Preisliste in Rechnung zu stellen.

Auftragsstornierung

Ausfallzahlung

> 2 Monate vor Mietbeginn

20%

Bis 1 Monat vor Mietbeginn

35%

Bis 2 Wochen vor Mietbeginn

50%

bis 1Tag vor Mietbeginn

65%

am Anmiettag

80%

nach Fahrzeugübergabe

100%

 

 

 

 

4. Reservierung, Übernahme und Abbestellung
Ein erstelltes Angebot zählt nicht als Reservierung. Erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein Mietvertrag zustande. Wurde ein Fahrzeug mehr als einem Interessenten angeboten, kommt nur ein Mietvertrag mit dem Interessenten zustande, dessen schriftliche Auftragsbestätigung als erstes beim Vermieter eingeht. Das Fahrzeug ist spätestens 1 Std. nach der vereinbarten Zeit zu übernehmen, da­nach ist Main-Motiv  an die Reservierung nicht mehr gebunden. Bei Stornierung eines be­stätigten Angebotes sind wir berechtigt, 20 - 100% des Mietpreises in Rechnung zu stellen. Staffelung - siehe Tabelle

5. Berechtigter Fahrer
Das Fahrzeug darf nur vom Angestellten des Mieters gefahren werden. Führung der Fahrzeuge durch Werksfremde oder Fremdfahrer, bedürfen einer gesonderten vertraglichen Vereinbarung sowie den Abschluss einer Vollkaskoversicherung für den betreffenden Zeitraum. Jeder Fahrer eines Fahrzeuges verpflichtet sich zur:
- Haftung von jeglichen von Ihm begangenen Verkehrsverstöße (Bußgelder etc.) - regelmäßigen Prüfung der Fahrtauglichkeit.

6. Verbotene Nutzungen, Einreisebeschränkungen
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug zu verwenden:
1. zur Teilnahme an motorsportlichen Veranstaltungen und Fahrzeugtests,
2. zur Beförderung von leicht entzündlichen, giftigen oder sonst gefährlichen Stoffen, Gütern außer den dafür vorgesehenen Arbeitsmitteln, Personen
3. zur Begehung von Zoll- und sonstigen Straftaten, auch wenn diese nur nach dem Recht des Tatortes mit Strafe bedroht sind,
4. zur Weitervermietung,
5. für sonstige Nutzungen, die über den vertraglichen Gebrauch hinausgehen 
6. für Fahrten ins Ausland, sofern dies nicht schriftlich vereinbart worden ist.

7. Reparaturen
Reparaturen, die notwendig werden, um Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeuges zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Preis von EUR 50,-- ohne weiteres, größere Reparaturen nur mit Einwilligung der Firma MAIN-MOTIV   in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt  MAIN-MOTIV  gegen Vorlage der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet (siehe Ziff. 10). Bei technisch oder anderweitig bedingtem Ausfall eines Fahrzeuges im Ausland, ist der Vermieter unverzüglich zu informieren. Kosten für Bergung, Reparatur vor Ort, sowie Rückführung nach Deutschland sind vom Mieter zu tragen.

Umbauten an der Innenausstattung der Fahrzeuge dürfen nur in Absprache und nach schriftlicher Genehmigung von  MAIN-MOTIV  vorgenommen werden. Für Schäden und damit verbundene Reparaturen haftet der Mieter im vollen Umfang. Bei Umbauten und Zusatzeinbauten von Mitarbeitern von  MAIN-MOTIV  auf Wunsch des Mieters werden Materialkosten, Arbeitsaufwand nach Zeit mit 25,-€ pro Stunde, sowie ggf. Anreisekosten berechnet.

8. Verhalten bei Unfällen
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigen Schäden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschul­deten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Der Mieter hat selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstatten (Unfallbericht liegt im Fahrzeug). Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschrift der beteiligen Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzei­chen und Versicherungsdaten der beteiligten Fahrzeuge enthalten. 

9. Versicherungsschutz
Für das Fahrzeug besteht eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung. Im Fahrzeug befindliches Arbeitsma­terial (Kostüme, Make-up, technische Geräte wie Bügeleisen/ Föhn/ Lockenwickler etc.) des Mieters ist von der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen. Das vom Mieter im Fahrzeug befindliche Inventar, ist über die Versicherung des Mieters abgesichert, für eventuell erforderliche Bewachungsmaßnahmen, trägt der Mieter die Kosten und die Verantwortung. Für Schäden am Inventar und der Einbauten haftet der Mieter.

10. Haftung des Mieters   

Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeuges oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffer 5, 6 und 8 dieser Bedingungen haftet der Mieter für Reparaturkosten, bei Total­schaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Rest­wert, sofern er oder der Fahrer den Schaden zu vertreten hat. Daneben hat der Mieter auch etwaige anfallenden Folgeschäden, insbesondere Wertminde­rung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Verwaltungskos­tenpauschale zu ersetzen. Die Bestimmungen des Güterkraftverkehrs sind bei der Anmietung von LKWs zu beachten.

Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes verein­bart, stellt  MAIN-MOTIV den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit nachfolgender Selbstbeteiligung für Schäden am Mietfahrzeug frei. Die Haftungsbe­freiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung  sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung  entstanden sind. Die Selbstbeteiligung je Schaden beträgt EUR 1500,-- . Diese Selbstbeteiligungen gelten nur, soweit keine davon abweichenden individuellen schriftlichen Vereinbarung getroffen wurden. Öl-, Kühlwasserstand und Reifendruck sind bei jedem Tanken zu prüfen. Schäden bei Nichteinhaltung fallen in voller Höhe zu Lasten des Mieters.

Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den Verpflichtungen in Ziffern 5, 6 und 8 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei Verletzung der vertraglichen Verpflich­tungen, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziff. 5) oder zu verbotenem Zweck (Ziff. 6) entstehen.
Hat der Mieter Unfallflucht begangen oder seine Pflichten gemäß Ziffer 8 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Fest­stellung des Schadenfalles. Ferner haftet der Mieter voll bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verursachung des Schadens, insbesondere bei alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit.Diese Haftungsbefreiung beinhaltet einen Teilkaskoschutz. Bei Abschluss eines Teilkaskoschutzes haftet der Mieter insbesondere bei Glas,- und Haarwildschäden, Brand, Entwendung, mit einer Selbstbeteiligung von EUR 1500,-- je Schaden.

Am Fahrzeug entstandene Schäden, für die der Mieter die Verantwortung trägt, werden dem Mieter von  Main-Motiv in Rechnung gestellt. Als Rechnungsgrundlage dient ein Angebot einer Fachwerkstatt oder eines Gutachters. Der Vermieter ist nicht zur Reparatur des Schadens verpflichtet.

Im Übrigen bleibt es bei der gesetzlichen Regelung.

Folgende Schäden sind in vollem Umfang vom Mieter zu tragen. bei Nichtbeachtung der besonderen Ausmaße der Aufbauten, bei Geschwindigkeitsüberschreitung, bei Überschreibung des zul. Gesamtgewichts (Überladung), bei unsachgemäßer Beladung und unsachgemäßer Ladungssicherung (Schäden an der Innenausstattung), beim Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss, bei Überschreitung der gesetzlichen Arbeits- und Lenkzeiten, bei Unfallflucht.

Bei Diebstahl hat der Mieter den Zeitwert des Fahrzeuges zu ersetzen.

                                                                                                                                 

Haftung von MAIN-MOTIV
Jegliche Haftung wegen der Verletzung ihrer vertraglich geregelten Pflich­ten ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen beschränkt. Nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei einer zwingenden Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz haftet  Main-Motiv  auch bei leichter Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist die Haftung dem Umfang nach auf den Ersatz der vertragstypisch vorhersehbaren Schäden begrenzt.

12. Verjährung
Sofern der Unfall polizeilich aufgenommen wurde, werden Schadensersatzansprüche von Main-Motiv gegen den Mieter erst fällig, wenn die Main-Motiv Gelegenheit hatte, die Ermitt­lungsakte einzusehen. Der Lauf der Verjährungsfrist beginnt spätestens sechs Mona­te nach Rücknahme des Fahrzeuges. Im Falle der Akteneinsicht wird Main-Motiv den Mie­ter über den Zeitpunkt der Akteneinsicht unverzüglich benachrichtigen.

13. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag wird Frankfurt am Main als Gerichtsstand vereinbart, soweit

a. der Mieter keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt oder sein Wohn­sitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
b. der Mieter Vollkaufmann oder eine in § 38 Abs. 1 ZPO gleichgestellte Person ist.

 

Stand.2016

Main-Motiv 

Hauptstelle.Ffm

Schmidtstr. 12

60326 Frankfurt

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Main-Motiv

Zweigstelle.Köln

DIEWEBAG.GmbH

Hohenzollernring 103

50672 Köln

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